| Was ist zu tun bei einem Todesfall |
Bei einem Tod infolge von Krankheit in der Privatwohnung:
Sofort den Arzt benachrichtigen | Bieten Sie am besten die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt auf. Ist diese/r nicht erreichbar, bieten sie die Hausärztin, den Hausarzt auf.
Auskunft erhalten Sie bei Telefon 1818 oder Polizei-Notruf: 117, Sanitätsnotruf: 144.
Der Arzt stellt die Todesursache fest und füllt die Todesbescheinigung aus. |
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Bei einem Todeseintritt infolge eines Unfalles oder einer unklaren Ursache:
Immer die Polizei benachrichtigen | Bei dem Eintritt des Todes durch einen Unfall muss die Polizei zur Abklärung des Unfallherganges beigezogen werden. Dies gilt für jede Art von Unfällen. Die Polizei bietet dann den zuständigen Bezirksarzt auf. |
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Folgende Angaben sind für den Bestatter wichtig:
- Name und Vornamen des/der Verstorbenen
- Adresse, Geburtsdatum, Heimatort, Geburtsort, Namen und Vornamen des Ehegatten oder der Eltern.
- Zivilstand
- Konfession
- Sterbeort, Todesdatum und -zeit
- Art und Ausstattung des Sarges
- Art des Leichenkleides
- Angaben über gewünschte Blumenarrangemente
- Ort der Aufbahrung
- Grösse und Gewicht des/der Verstorbenen
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Feuerbestattung)
Ausserdem benötigt der Bestatter Name, Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers für die Rechnungsstellung sowie die Adresse für die Mitteilung an das Zivilstandsamt oder den Siegelungsbeamten.
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