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Wenn Social Media unser Leben bestimmt. Was bleibt, wenn wir gegangen sind?

  • Autorenbild: Esther Zürcher
    Esther Zürcher
  • vor 3 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Frankreich zieht eine klare Grenze: Kinder unter 15 Jahren sollen künftig keinen Zugang mehr zu Social Media erhalten. Die aktuelle Entscheidung zeigt, welchen Stellenwert Facebook, Instagram, TikTok und YouTube inzwischen in unserem Leben haben. Staaten beschäftigen sich damit, ab welchem Alter Menschen soziale Medien nutzen dürfen. Doch eine andere Frage bleibt oft unbeantwortet: Was geschieht mit unseren Konten am Ende unseres Lebens?


Ein Facebook-Profil, das weiterhin Geburtstags-Erinnerungen verschickt. Ein YouTube-Kanal, der Jahre nach dem Tod noch neue Abonnenten gewinnt. Ein Instagram-Account voller Urlaubsfotos, auf die niemand mehr zugreifen kann. Unser digitales Leben endet nicht automatisch mit uns. Es bleibt zurück, oft ungeordnet, manchmal schmerzhaft, manchmal tröstlich.


Wenn wir an das Lebensende denken, sprechen wir meist über Testament und Vermögen. Kaum jemand denkt an sein digitales Ich. Dabei betrifft diese Frage heute fast jeden von uns. Was geschieht mit Ihren Konten bei Facebook, Instagram, TikTok oder YouTube, wenn Sie nicht mehr da sind? Und wie behalten Sie schon zu Lebzeiten die Kontrolle darüber?


Ein altes Handy neben einer verblichenen Fotografie von Menschen

Wer erbt eigentlich meine Social Media Daten?

In der Schweiz gibt es kein eigenes Gesetz für den digitalen Nachlass. Nach Art. 560 ZGB geht eine Erbschaft grundsätzlich als Ganzes auf die Erbinnen und Erben über – dazu zählen auch Geräte, gespeicherte Dateien und digitale Vermögenswerte.

Bei Online-Konten wird es komplizierter. Hier greifen zusätzlich die Vertragsbedingungen der Plattformen, das Urheberrecht und der Schutz persönlicher Daten. Ein Erbschein allein öffnet noch kein Facebook-Profil, kein E-Mail-Konto und keinen YouTube-Kanal. Ihr Smartphone mag zum Nachlass gehören – die Passwörter dahinter geben die Anbieter deshalb nicht einfach heraus. Jede Anfrage wird nach eigenen Regeln geprüft, oft braucht es einen Todesnachweis oder weitere Dokumente.

Genau deshalb lohnt es sich, schon heute eine Vertrauensperson zu bestimmen und schriftlich festzuhalten, was mit welchem Konto geschehen soll.


Facebook: Erinnerungsort oder stilles Verschwinden?

Erfährt Facebook vom Tod einer Person, gibt es zwei Wege: den Gedenkzustand oder die vollständige Löschung. Im Gedenkzustand bleibt das Profil mit dem Zusatz „In Erinnerung an" bestehen. Freundinnen und Freunde können weiterhin Beiträge sehen und gemeinsam erinnern – ein digitaler Ort der Trauer und Verbundenheit. Niemand kann sich mehr einloggen, das Profil taucht nicht mehr in Werbeanzeigen oder Freundschaftsvorschlägen auf. So bleiben Angehörigen irritierende Momente erspart.

Wer es anders möchte, kann die dauerhafte Löschung wählen. Dann verschwinden Nachrichten, Fotos und Beiträge unwiderruflich. Eine Entscheidung, die gut überlegt sein will.


Der Nachlasskontakt – Ihr digitaler Vertrauter

Schon zu Lebzeiten lässt sich eine Person bestimmen, die im Todesfall bestimmte Aufgaben übernimmt: einen letzten Beitrag veröffentlichen, das Profilbild ändern, Freundschaftsanfragen beantworten oder die Löschung beantragen. Private Nachrichten bleiben dabei tabu – der Nachlasskontakt kann sich nie in Ihr Konto einloggen. Ihre Privatsphäre bleibt geschützt, auch über den Tod hinaus.


Instagram: Das Fotoalbum, das weiterlebt

Für viele ist Instagram ein persönliches Bilderbuch – Reisen, Familienfeiern, kleine Alltagsmomente. Nach einem Todesfall bekommen diese Bilder oft eine ganz neue Bedeutung.

Auch hier kann das Profil in den Gedenkzustand versetzt werden, sobald ein Nachweis wie eine Todesanzeige vorliegt. Es bleibt sichtbar, verschwindet aber aus öffentlichen Bereichen wie „Entdecken". Ein Nachlasskontakt kann das Profilbild pflegen und Markierungen verwalten; Beiträge veröffentlichen oder Nachrichten lesen kann er nicht. Nahe Angehörige können alternativ die vollständige Entfernung des Profils beantragen.

Ein Tipp aus der Praxis: Legen Sie fest, welche Fotos für Ihre Familie besonders wertvoll sind. Denn hinter den Bildern stehen Beziehungen und Lebensabschnitte, keine austauschbaren Daten.


TikTok: Wenn die Stimme verstummt, die Videos aber bleiben

TikTok bietet heute, anders als Facebook oder Instagram, keine sichtbare Funktion, um zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu bestimmen. Angehörige können einen Todesfall über den Support melden, in der App über „Problem melden". TikTok fordert dann meist zusätzliche Angaben oder Dokumente an.

Ein Konto verschwindet nicht automatisch bei Inaktivität. Nach 180 Tagen ohne Nutzung ersetzt TikTok lediglich den Benutzernamen durch eine Zahlenkombination – die Videos bleiben davon unberührt. Wer seine Aufnahmen dauerhaft für die Familie sichern möchte, sollte sie zusätzlich ausserhalb der Plattform speichern und schriftlich festhalten, ob das Konto bestehen bleiben oder gelöscht werden soll.


YouTube: Ein Kanal als Vermächtnis

Ein YouTube-Kanal kann weit mehr sein als Unterhaltung: private Familienvideos, berufliches Wissen, Musik, ganze Lebensgeschichten. Da YouTube zu Google gehört, wird der digitale Nachlass nicht in den YouTube-Einstellungen geregelt, sondern über den Kontoinaktivität-Manager des Google-Kontos.

Mit diesem Werkzeug bestimmen Sie schon heute, was nach einer festgelegten Zeit der Inaktivität geschehen soll: bis zu zehn Vertrauenspersonen, welche Daten sie erhalten dürfen, und ob das Konto gelöscht wird. Ohne diese Regelung können Angehörige bei Google lediglich beantragen, das Konto zu schliessen oder einzelne Inhalte zu erhalten – Passwörter werden nie herausgegeben. Und: Google kann ein Konto löschen, das zwei Jahre lang in keinem Dienst genutzt wurde. Wer seinen Kanal erhalten möchte, sollte also rechtzeitig vorsorgen.


In wenigen Minuten vorsorgen

Die gute Nachricht: Vorsorge ist einfacher, als viele denken.

  • Facebook & Instagram: Einstellungen → Kontenübersicht → „Konten verwalten" → „Kontoinhaberschaft und Steuerung" → „Gedenkzustand". Dort legen Sie Nachlasskontakt oder Löschung fest.

  • YouTube: Google-Konto öffnen und den Kontoinaktivität-Manager einrichten – inklusive Zeitraum, Vertrauenspersonen und gewünschter Löschung.

  • TikTok: Ihren Wunsch schriftlich im digitalen Nachlassdossier festhalten und wichtige Videos separat sichern.

Eine Frau sitzt auf dem Sofa mit Tagebuch und Handy und ist in Gedanken an einen verstorbenen Freund.

Der Schlüssel zu allem: Ihr E-Mail-Konto

Oft unterschätzt, aber zentral: Ihr E-Mail-Konto. Darüber laufen Passwort-Rücksetzungen, Abonnemente, Rechnungen und der Zugang zu fast allen anderen Diensten. Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre wichtigsten digitalen Konten:soziale Medien, E-Mail, Cloud-Speicher, Abonnemente.

Wichtig: Zugangsdaten gehören nicht offen ins Testament, das nach dem Tod von mehreren Personen eingesehen werden kann. Sicherer ist eine getrennte, geschützte Passwortverwaltung, mit einem klaren Hinweis für Ihre Vertrauensperson, wo sie diese findet.


Klarheit ist das grösste Geschenk

Wer rechtzeitig vorsorgt, behält die Kontrolle über sein digitales Ich und schenkt seiner Familie in einer schweren Zeit etwas Kostbares: Klarheit. Keine unkontrolliert weiterlaufenden Konten, keine verlorenen Erinnerungen, keine unbemerkt weiterlaufenden Abonnemente. Vor allem aber: Ihre Angehörigen wissen, was Sie sich gewünscht haben.


Schützen Sie Ihr Erbe auch im digitalen Raum. Seit Jahrzehnten begleitet das Bestattungsinstitut Harfe Familien in der Region – mit offenem Ohr, ehrlicher Beratung und dem nötigen Fachwissen, wenn Fragen rund um Vorsorge und Abschied auftauchen.

 
 
 

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