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AutorenbildEsther Zürcher

Religionszugehörig oder religionsfern oder konfessionslos?

Aktualisiert: 26. Sept. 2023

Durch die vielen Gespräche mit Angehörigen und Hinterbliebenen kommen wir automatisch mit unterschiedlichen Glaubensansichten in Kontakt. Es ist spannend, wie vielseitig die traditionellen Religionen und konfessionslosen Ansichten gelebt und verstanden werden. Religiosität in der Schweiz ist heute sehr individuell und die Zahl der Konfessionslosen betrug im Jahr 2019 rund 2,1 Millionen Menschen. Dabei muss man beachten, dass Menschen, die sich als konfessionslos bezeichnen, nicht automatisch auch Atheisten sind. Bei einer Umfrage gaben 10 Prozent der befragten konfessionslosen Schweizer an, dass sie an einen oder mehrere Götter glauben und etwa 50 Prozent aller Schweizer glauben an die Existenz einer höheren Macht, die unser Schicksal beeinflusst. (Quelle, freundlicherweise zur Verfügung gestellt durch: Statista)


Über dreissig Jahre Erfahrung bilden ein gutes Fundament

Wir suchen mit allen unseren Kunden das persönliche Gespräch, schliesslich geht es nicht nur um die Glaubensrichtung der Hinterbliebenen, sondern auch um die Bestattungswünsche des oder der Verstorbenen. Natürlich sind wir mit nahezu allen Vorgehensweisen, Ritualen und Bräuchen vertraut und können entsprechende Hinweise und Anleitungen im Beratungsgespräch geben. Über die Jahre haben wir ein Flair dafür entwickelt, die richtigen Fragen zu stellen, um die wirklichen Bedürfnisse zu verstehen. Das ist die Voraussetzung für zufriedene Kunden und positive Feedbacks. Im Wesentlichen unterscheidet sich eine konfessionslose Beerdigung nicht von einer traditionellen, ausser dass hier kein kirchlicher Beistand gewünscht wird. Aber auch eine weltliche Bestattung verzichtet nicht auf tröstende Worte und Rituale, häufig werden einfach religiöse Texte durch weltliche ersetzt. Wir verfügen über eine Liste von neutralen Trauerredner, die wir unseren Kunden jeweils empfehlen oder unsere Kunden kennen bereits jemanden, der diese Aufgabe übernimmt.


Der Kundenwunsch steht an erster Stelle

In unserem Beruf wird viel Toleranz vorausgesetzt, wir respektieren jeden Wunsch unabhängig der Glaubensrichtung und beraten unsere Kunden mit grosser Sorgfalt und Empathie. In unseren Gesprächen

merken wir aber auch, dass die Glaubenszugehörigkeit immer öfter sehr individuell interpretiert wird. So entstehen Mischformen bei den traditionellen Religionszugehörigkeiten und auch bei den Konfessionslosen ist für uns nicht immer auf Anhieb klar, was man sich genau wünscht. Vermutlich haben auch moderne Entspannungsmethoden aus dem Yoga, Zen oder Buddhismus einen Einfluss auf unsere Art, Religion zu verstehen und zu leben – wer weiss? Die emotionale Belastung bei einem Todesfall in der Familie ist schon gross genug, so dass wir unseren Teil dazu beitragen können, um die Hinterbliebenen professionell und unkompliziert durch die einzelnen Schritte zu begleiten. Dabei gehört es auch zu unseren Aufgaben, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Richtlinien einzuhalten und unsere Gesprächspartner darüber zu informieren, was machbar ist.


Jeder hat Anrecht auf ein Begräbnis

Haben Sie gewusst, dass in der Schweiz jede Person – ob Kirchenzugehörig oder nicht – ein Anrecht auf eine ordentliche Bestattung hat? Oder wissen Sie, wem der Friedhof gehört? Man unterscheidet auch zwischen einem Gottesdienst und einer Grabrede, die übrigens von jeder beliebigen Organisation oder Person durchgeführt werden kann. Die Bestattung an und für sich ist auch keine kirchliche, sondern eine gemeindepolitische Aufgabe, weil der Friedhof der Gemeinde/Stadt gehört. Üblicherweise ist eine Friedhofverwaltung für die Reglemente und deren Betrieb zuständig.


Sicher ist sicher

Manchmal haben wir Verstorbene, welche keine Angehörigen haben und wenn der Bestattungswunsch nicht bekannt ist, wird in der Regel ein Gemeinschafts-Urnengrab von der Wohngemeinde zur Verfügung gestellt. Das nennt sich dann «schickliche Bestattung». Aber es gibt immer wieder auch interessante Geschichten zu hören, wenn es um den eigenen nahestehenden Tod geht. So erzählt uns ein Bekannter, dass seine Grossmutter (Jahrgang 1905) katholisch erzogen wurde, reformiert geheiratet hat und nach der Scheidung aus der Kirche ganz ausgetreten war. Nota bene zu einer Zeit, als weder eine Scheidung noch ein Kirchenaustritt an der Tagesordnung waren. Im Alter von 89 Jahren hat sich die alte Dame dann doch wieder mit dem katholischen Glauben versöhnt: sicher ist sicher.

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