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Bestattungsinstitut Harfe GmbH

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Todesfall im Ausland – was Sie wissen müssen

  • Autorenbild: Esther Zürcher
    Esther Zürcher
  • 1. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit

Ein Todesfall im Ausland gehört zu den schwierigsten Situationen, die eine Familie erleben kann. Neben der Trauer stehen plötzlich viele organisatorische Fragen im Raum: Wer ist zuständig? Welche Schritte sind notwendig? Und wie gelangt die verstorbene Person zurück in die Schweiz?


In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie im Ernstfall vorgehen, welche Stellen helfen, wie eine Überführung abläuft und welche Rolle wir als Bestattungsinstitut in der Schweiz übernehmen.


Die ersten Schritte – Orientierung finden

Ereignet sich ein Todesfall im Ausland, müssen zunächst die lokalen Behörden informiert werden – meist das Spital oder die Polizei. Diese leiten die notwendigen Schritte ein, stellen ärztliche Bescheinigungen aus und melden den Todesfall an die zuständigen Ämter.


Ärztin bescheinigt den Tod

Sehr wichtig ist auch der rasche Kontakt mit der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat vor Ort. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterstützt mit Informationen und vermittelt Kontakte zu lokalen Stellen. Details dazu finden Sie direkt beim EDA: EDA Merkblatt „Todesfall im Ausland“ (PDF)


Reiseversicherung international
Reiseversicherung international
Unterstützung durch Versicherungen

Viele Reisende verfügen über eine Reiseversicherung. Besonders bekannt ist der TCS ETI-Schutzbrief, der in solchen Fällen nicht nur die Kosten der Rückführung, sondern oft auch die gesamte Organisation übernimmt. Angehörige sind dadurch stark entlastet.Mehr Informationen dazu: TCS – Todesfall in den Ferien


Überführung in die Schweiz – was das bedeutet

„Überführung“ bezeichnet den Transport einer verstorbenen Person von einem Land in ein anderes – in diesem Fall in die Schweiz. Dazu gehören:

  • ärztliche Bescheinigung und internationale Sterbeurkunde

  • Einhaltung hygienischer Vorschriften (z. B. Sargwahl, Kühlung, Versiegelung)

  • Genehmigungen der ausländischen Behörden

  • Organisation mit Fluggesellschaften

  • Weitertransport ab dem Schweizer Flughafen

Je nach Land und Airline können zusätzliche Auflagen gelten. Deshalb ist eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Stellen vor Ort, Versicherungen, EDA und Bestattungsinstituten entscheidend.


Unsere Rolle als Bestattungsinstitut

Wenn die verstorbene Person oder die Urne in der Schweiz ankommt, übernehmen wir. Wir kümmern uns um den Empfang am Flughafen, den würdevollen Weitertransport sowie alle weiteren Schritte bis zur Bestattung oder Beisetzung.

Damit Angehörige sich nicht um Formalitäten sorgen müssen, sorgen wir dafür, dass alles geordnet, pietätvoll und zuverlässig abläuft. So bleibt mehr Raum für den Abschied.


Kosten und Vorsorge
Rücktransport per Flugzeug
Rücktransport per Flugzeug

Eine Rückführung kann mehrere tausend Franken kosten – für Dokumente, Transporte, Flug und Formalitäten. Mit einer Reiseversicherung sind diese Risiken abgesichert. Wer regelmässig ins Ausland reist, sollte dringend prüfen, ob seine Police die Rückführung einschliesst.


Auch eine Bestattungsvorsorge in der Schweiz schafft Sicherheit. Dort können Wünsche festgelegt und Abläufe geregelt werden, sodass im Ernstfall keine Unsicherheiten entstehen.


Wichtiger Hinweis zur Planung von Trauerfeiern

Das EDA weist darauf hin, dass es mehrere Tage dauern kann, bis ein Leichnam oder eine Urne freigegeben und transportiert werden darf. Deshalb sollte das Datum einer Trauerfeier in der Schweiz erst festgelegt werden, wenn die verstorbene Person tatsächlich angekommen ist.

Sie sind nicht alleinEin Todesfall im Ausland bringt viele Fragen mit sich. Doch Sie sind nicht allein: Lokale Behörden, das EDA, Versicherungen wie der TCS und wir als Ihr Bestattungsinstitut in der Schweiz sorgen gemeinsam dafür, dass die Rückkehr würdevoll und sicher verläuft.


Im Ernstfall zählt, dass Sie sich auf erfahrene Partner verlassen können – damit Sie in Ruhe Abschied nehmen können.
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