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Wann spricht man von einem natürlichen Tod und warum?

Aktualisiert: 10. Mai 2022

Natürlicher Tod

In der Rechtsmedizin spricht man von einem „natürlichen Tod“, wenn er die Folge einer Krankheit oder fortgeschrittenem Alter ist und von einem Tod durch aussergewöhnliche Umstände, wenn der Verlauf einer noch nicht bekannten Krankheit vorliegt. In den meisten Fällen sterben die Personen in einem Heim, im Spital oder zu Hause. Zusätzlich kennen wir den aussergewöhnlichen Todesfall, den wir in unserem Blog erklärt haben. Da jedes Ableben einer Person nicht nur emotional ist, sondern auch materielle Hinterlassenschaften nach sich zieht, sind diese Bezeichnungen vor allem für Juristen wichtig. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Todesart und der Todesursache.


Nicht natürlicher Tod

Sobald äussere Einflüsse, alles ausser einer Krankheit resp. Altersbedingt ist, das Lebensende ausgelöst haben, spricht man von einem „nicht natürlichen Tod“. Dazu gehören Unfälle im Sport, bei der Arbeit, im Verkehr oder im Haushalt, Suizide oder Gewaltdelikte.


Die Unterscheidung dieser beiden Sterbefälle ist vor allem aus juristischer Sicht und den Auswirkungen auf allfällige Testaments-, Versicherungsfragen oder weiterführende Untersuchungen bei vermutetem Gewaltverbrechen wichtig. Für eine Diagnose genügt oft ein Verdacht, der durch den bescheinigenden Arzt, festgestellt wird. Es bedarf also keiner Evidenz (unmittelbare kognitive Nachvollziehbarkeit), der Verdacht alleine genügt um weitere Schritte einzuleiten.


Ungeklärte Todesart

Wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod vorliegen und auch sonst keine entsprechenden Umstände vorliegen, attestiert der Arzt eine „ungeklärte Todesart“. Damit steht fest, dass die Todesart aus juristischer und nicht aus medizinischer Sicht eruiert werden muss. Der Arzt entscheidet also mit seiner Begutachtung und Entscheidung, was mit der Situation weiter geschieht und ob ein Todesfall eine Privatangelegenheit bleibt oder ein Staatsanwalt im Interesse der Gemeinschaft ein Verfahren einleitet, um die Todesumstände zu ermitteln. In jedem Fall wird die Polizei unmittelbar nach dem Erstellen der Todesfallbescheinigung informiert, die dann weitere Schritte, wie eine Leichenschau, eine genauere Untersuchung der Unfallstelle anordnet oder den Körper freigibt.

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