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Bestattungsinstitut Harfe GmbH

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Aussergewöhnlicher Todesfall (AGT):

  • Autorenbild: Esther Zürcher
    Esther Zürcher
  • 18. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Mai 2022

Wir informieren über Tabuthemen aus unserem Berufsalltag.


Immer wieder haben wir es mit einem aussergewöhnlichen Todesfall zu tun. Darunter versteht man jeden plötzlich und unerwartet eingetretenen Todesfall, der als unnatürlich erkannt wird oder nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dieser Begriff wird hauptsächlich in der Schweiz verwendet und geht auf einen Gerichtsmediziner, Fritz Schwarz, zurück.

Es gibt verschiedene Arten von AGTs und er ist nicht immer mit einem nichtnatürlichen Tod zu vergleichen. Die häufigsten aussergewöhnlichen Todesfälle sind: Unfall, Tötungsdelikt, Selbstmord oder medizinische Unklarheiten. Ähnlich verhält es sich auch bei einem „unbeobachteten Todesfall“, wenn niemand den Sterbefall beobachtet hat.

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Aber man spricht auch von AGTs wenn die Todesart merkwürdig, selten oder skurril erscheint, auch dann ist ein erhöhter Verdachtsmoment gegeben und erfordert ein besonderes Vorgehen durch einen Arzt, die Staatsanwaltschaft und die Polizei.



Ein erhöhter Verdacht ergibt sich zum Beispiel bei Todesfällen von Minderjährigen, Personen aus dem Drogenumfeld, unbekannte Personen oder Todesfälle im Freien oder im Wasser. In allen Fällen gibt es bestimmte Vorschriften, die auch ein Bestattungsinstitut einhalten muss, bevor mit der eigentlichen Arbeit begonnen werden kann. Es versteht sich von selbst, dass hier viel Fingerspitzengefühl und Geduld in der Kommunikation mit den Angehörigen benötigt wird. Aber auch dafür sind wir ausgebildet und bringen grosses Verständnis gegenüber unseren Kunden mit.


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