top of page

Was ist eigentlich eine Autopsie?

Aktualisiert: 10. Mai 2022

Wenn die Todesursache bzw. die Todesart nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, dann kann eine Autopsie Gewissheit bringen. Das Wort Autopsie stammt aus dem Griechischen und bedeutet „der Blick, das Sehen“ und damit gemeint ist die Untersuchung mit den eigenen Augen. Oft wird auch der Begriff Obduktion (lat. bedecken, nachträglich, hinzuziehen) verwendet. Im deutschen Sprachgebrauch spricht man auch von der „inneren Leichenschau“ und dient zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorganges. Diese Arbeit wird von einem Pathologen oder Rechtsmediziner ausgeführt, aus den Medien kennen wir auch den Ausdruck „Forensiker“.

Eine Autopsie umfasst die äussere Inspektion sowie die Untersuchung sämtlicher Organe, die Untersuchung des Schädel- und Brustbereichs und der Bauchhöhle. Sie ermöglicht einen Befunderhebung und ist die Grundlage für die Ereignisrekonstruktion. Eine Obduktion wird meistens durch den behandelnden Arzt der verstorbenen Person beantragt und die Voraussetzungen dafür sind, dass der Verstorbene sowie deren Angehörigen diesen Wunsch unterstützen und wissen wollen, wie der Tod durch eine natürliche Ursache eingetreten ist.


Dies alles geschieht unter Achtung der Pietät der verstorbenen Person. Es wird sehr darauf geachtet, dass die untersuchte Person auch nach einer Autopsie schön aussieht und selbst bei einer Aufbahrung nichts zu sehen ist.

Wenn die Todesursache bzw. die Todesart nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, dann kann Was ist eigentlich eine Autopsie Gewissheit bringen. Das Wort Autopsie stammt aus dem Griechischen und bedeutet „der Blick, das Sehen“ und damit gemeint ist die Untersuchung mit den eigenen Augen. Oft wird auch der Begriff Obduktion (lat. bedecken, nachträglich, hinzuziehen) verwendet. Im deutschen Sprachgebrauch spricht man auch von der „inneren Leichenschau“ und dient zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorganges. Diese Arbeit wird von einem Pathologen oder Rechtsmediziner ausgeführt, aus den Medien kennen wir auch den Ausdruck „Forensiker“.

Sie kann für Angehörige durchaus entlastend sein, weil man sich vielleicht Vorwürfe macht, die Symptome nicht rechtzeitig bemerkt zu haben oder um eine Sicherheit zu familiären Risikofaktoren in Bezug auf Erbkrankheiten zu erhalten. Und natürlich dient es auch der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Mitarbeitern im Spital. Aber auch aus versicherungstechnischen Gründen kann eine Abklärung Sinn machen.

Eine gerichtsmedizinische Obduktion kann staatsanwaltlich oder gerichtlich angeordnet werden, wenn es sich um eine nicht-natürliche Todesursache handelt und Klärung notwendig erscheint. In allen Fällen wird man darauf achten, dass die Person mit ausreichendem Respekt und Achtung vorbeigebracht, präpariert und wieder abgeholt wird.

bottom of page