In der Regel wird eine Untersuchung bei einem aussergewöhnlichen Todefall angeordnet. Also immer dann, wenn der Arzt, der den Tod feststellt, nicht von einem natürlichen Vorfall ausgehen kann und die örtlichen Umstände auch nicht zur Klärung der Todesursache beitragen. Eine Untersuchung kann den Einfluss Dritter (Gewalteinwirkung) ausschliessen oder eine Person identifizieren. Eine rechtsmedizinische Autopsie hat zum Ziel, die Todesursache, die Todeszeit, Todesart festzustellen und vor allem die Einwirkung durch fremde Hand auszuschliessen.
Wie lange dauert das? Eine Obduktion wird üblicherweise innert 1-2 Tagen vorgenommen. In der Regel wird die verstorbene Person innert weniger Tagen zur Bestattung freigegeben und kann vom Bestatter abgeholt werden, nachdem sie von der Staatsanwaltschaft freigegeben wurde. Die Staatsanwaltschaft ist meistens auch der Auftraggeber und erhält deshalb auch alle Untersuchungsergebnisse zugestellt. Angehörige können die Dokumente nach Abschluss der Untersuchungen bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft beantragen.
Üblicherweise wird eine verstorbene Person nach der Obduktion vom Bestatter abgeholt und für die Verabschiedung und Beerdigung vorbereitet. In seltenen Fällen kann ein Abschied auch im Institut der Rechtsmedizin stattfinden, wenn äussere Umstände eine Überführung verunmöglichen – allerdings ist die Rechtsmedizin nicht für solche Anlässe eingerichtet und das Ambiente wenig adäquat. Deshalb wird man, wenn immer möglich, die verstorbene Person einem Bestatter übergeben.
Was darf ich als Privatperson? Neben der Staatsanwaltschaft können auch Privatpersonen eine Obduktion in Auftrag geben, um mehr über die Todesursache zu erfahren. Dann erhalten Sie direkt alle Unterlagen über die Resultate zugestellt, tragen allerdings auch die Kosten für den Auftrag. Eine offiziell angeordnete Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft kann, im Gegensatz zu einer Spitalobduktion, von Angehörigen nicht verhindert werden.
Was geschieht bei einer Obduktion?
Es werden Körperflüssigkeiten und Gewebeproben entnommen, die zu chemisch-toxikologischen und feingewerblichen wie molekularbiologischen und mikrobiologischen Untersuchungszwecken verwendet werden. Dabei wird grossen Wert auf eine wertschätzende Vorgehensweise gelegt, zum Schluss werden alle Organe werden wieder in den Körper gebracht. Bei der Untersuchung werden verschiedene Methoden angewendet, wie zum Beispiel die DNA (Deoxybibo Nucleic Acid) zur Identifikation oder Abstammungsuntersuchungen, Fingerabdrücke oder Zähne. Der Todeszeitpunkt kann durch Leichenflecken (Stau in den oberflächlichen Blutgefässen) mitbestimmt werden, sie treten nach 20-30 Minuten auf und sind über 20-30 Stunden sichtbar. Ein weiteres Anzeichen ist die Leichenstarre, die nach 2-3 Stunden nach dem Tod einsetzt und sich nach 2-3 Tagen wieder löst. Ebenso kann der Alkoholgehalt im Blut Aussagen über Einschränkungen oder Fahrfähigkeit geben.
Zu technisch? Wir sind uns bewusst, dass einige Informationen in diesem Blogbeitrag tiefgründig sind und heikle Themen ansprechen. Doch ist es immer eine Frage des Standpunktes und der Häufigkeit, mit denen man Dingen im Alltag begegnet. Wenn man tagtäglich mit aussergewöhnlichen Dingen zu tun hat, dann werden sie irgendwann normal, verlieren ihre Einzigartigkeit und werden auf technisches Wissen reduziert. Manchmal ist das auch für uns als Bestatter wichtig, damit wir unsere Arbeit mit der gebotenen Sorgfalt und ethischen Einstellung machen dürfen.
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