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Checklisten zum Download:

Sterbevorsorge

Vorsorge heisst, dass Sie selbst bestimmen, was mit Ihnen nach Eintritt des Todes geschehen soll.

Sie wählen

  • ob Feuer- oder Erdbestattung

  • die Art der Abdankung; ganz still im engsten Familien- oder Freundeskreis, oder öffentlich, mit Angehörigen, Freunden und Bekannten

  • an wen der Versand von Leidzirkularen und Danksagungen erfolgen soll und wie diese formuliert und gestaltet werden sollen

  • welche Todesanzeigen mit welchem Text in welcher Zeitung erscheinen soll

  • ob ein Nachruf verfasst werden soll. Von wem soll dieser aufgesetzt und publiziert werden?

  • ob Blumenspenden dargebracht oder ob anstatt dessen eher eine Spende an eine wohltätige Organisation veranlasst werden soll

Haben Sie besondere Wünsche an die Gestaltung der Trauerfeier?

  • In welcher Institution (Kirche) soll die Trauerfeier stattfinden?

  • Wünschen Sie einen Geistlichen oder einen Abdankungsredner?

  • Was soll Ihr Lebenslauf beinhalten?

  • Wer verfasst oder spricht die Ehrungen oder den Nachruf?

  • Wünschen Sie bestimmte Musik, haben Sie bestimmte Wünsche für den Blumenschmuck?

  • Wo soll das Leidmahl stattfinden (bestimmtes Restaurant)?

  • Wer wird zum Leidmahl eingeladen?

  • Welche Personen, Institutionen oder Vereine müssen speziell benachrichtigt werden?

Wie wünschen Sie die Beisetzung und die Grabgestaltung?

  • Auf welchem Friedhof möchten Sie beigesetzt werden?

  • Soll es ein Familien-, Reihen- oder ein Gemeinschaftsgrab geben?

  • Wollen Sie Ihr Grab zweimal jährlich frisch bepflanzen lassen oder wünschen Sie eine Dauerbepflanzung?

  • Soll der Grabunterhaltsvertrag für die ganze Dauer der Ruhefrist abgeschlossen werden, oder soll jährlich bezahlt werden?

  • Wie soll der Grabstein, die Grabplatte aussehen?

Was in keinem Fall vergessen werden darf

  • Erstellen Sie Vollmachten für den Krankheitsfall.

  • Deponieren Sie den Wohnungsschlüssel.

  • Was geschieht mit Haustieren und Pflanzen?

 

Das Vorsorge-Team des Allg. Bestattungsinstituts Harfe GmbH ist für Sie da

  • Es sorgt dafür, dass alle Ihre Wünsche genau so ausgeführt werden, wie Sie es mit einer Bestattungsanordnung, die Sie bei uns hinterlegen, bestimmt haben.

  • Sie haben die Möglichkeit, mit uns eine alles umfassende Vorsorge zu Lebzeiten zu vereinbaren.

  • Wir erfassen Ihre Vorsorgewünsche bis ins kleinste für Sie wichtige Detail, ganz nach Ihren Wünschen.

  • Sie erhalten von uns Ihren persönlichen Vorsorgeausweis. Dieser ermöglicht es, dass wir jederzeit informiert werden und einschreiten können.

  • Diese Vorsorge bedeutet für Ihre Angehörigen in jedem Fall eine grosse Erleichterung. Besonders dann, wenn diese auswärts wohnen, schon älter oder einfach aus anderen Gründen überfordert sind.

  • Die geschätzten Kosten werden im Voraus auf ein persönliches Konto bei unserer Hausbank eingezahlt.

  • Mit dieser Vorsorge sichern Sie sich und uns ein rasches Handeln in Ihrem Sinne.

Patientenverfügung

Das Patiententestament ist in dem Wortlaut verfasst, der die für Sie verantwortlichen Menschen moralisch verpflichtet, Ihren Willen zu respektieren.

 

Sie erhalten neben dem bei uns hinterlegten Patiententestament einen persönlichen Ausweis, der darauf hinweist, dass ein solches Patiententestament besteht und dieses bei uns hinterlegt ist. In gesunden Tagen können Sie so beispielsweise entscheiden, auf eine künstliche Verlängerung Ihres Lebens zu verzichten.

 

Natürlich wird immer ein Arzt die endgültige Entscheidung über eine Diagnose fällen. Solange auch nur ein Funke Hoffnung auf eine erfolgreiche Behandlung besteht, wird man alles denkbar Mögliche für Sie tun.

 

Falls Sie die Ausweiskarte nicht bei sich tragen, ist es wichtig, ihre nächsten Angehörigen über Ihr Patiententestament zu informieren. Treten Sie in ein Krankenhaus ein, legen Sie den Ausweis ganz einfach zu Ihren persönlichen Papieren.

Testament

Um ein rechtsgültiges Testament zu erstellen ist es wichtig, dass

  • die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden

  • die gesetzlichen Erben und deren Pflichtteilsanspruch bekannt sind – und wer bekommt den frei verfügbaren Teil des Nachlasses?

  • frühere letztwillige Verfügungen für ungültig erklärt worden sind

  • ein unparteiischer Testamentsvollstrecker ernannt wird

Unser Angebot umfasst

Die Sterbevorsorge des Allg. Bestattungsinstitut Harfe GmbH hilft Ihnen, in diesem schweren Augenblick, das zu tun, was notwendig ist. Irgendeinmal im Leben wird jeder Mensch mit einem Trauerfall konfrontiert. Meist geschieht dies unvorbereitet. Selbstverständlich nehmen wir Ihnen alle administrativen und organisatorischen Aufgaben wie Behördengänge, Versand von Leidzirkularen, Organisation der Bestattung und vieles mehr ab. Wir stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Seite und begleiten Sie als Partner, auf den Sie sich verlassen können.

 

Wichtig aber ist, dass wir Ihnen schon lange vor einem solchen Ereignis im Sinne einer Vorsorge zu Lebzeiten, zur Seite stehen können. Damit vermeiden Sie Stress und Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen. Wir  helfen Ihnen, sich mit der neuen Situation schneller und besser zurechtzufinden.

 

In unserer Broschüre finden Sie übersichtlich angeordnet die Anhaltspunkte, an die es zu denken gilt, damit alles geregelt und den gesetzlichen Bestimmungen folgend ablaufen kann und wo wir Sie unterstützen und entlasten können. Die Kosten dafür richten sich nach dem Aufwand.

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