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Identifikation & Legalinspektion

Aktualisiert: 10. Mai 2022

Identifikation

Das Wort stammt aus dem Lateinischen und ist aus zwei Wörtern zusammengesetzt: identitas (Wesenheit) und facere (machen). In der Psychologie verwendet man den Begriff „Identifikation“ als sich Einfühlen in eine andere Person – bei uns verstehen wir darunter das „Wiedererkennen einer Person“. Eine Person kann durch individuelle, biologische Merkmale oder soziale Erkennungszeichen festgestellt werden. Jeder Mensch besitzt verschiedene Identitäten, so kennt man die amtliche Identität, welche durch Ausweise definiert wird und zunehmend auch die Cyber-Identität einer Person. Die zweifelsfreie Identität einer verstorbenen Person und die Sicherstellung dieser ist eine wichtige Aufgabe rechtsmedizinischer Untersuchungen. Nur wenn die Identität gesichert ist, kann eine Todesbescheinigung ausgestellt werden.



Bei einem Leichenfund schreibt der Gesetzgeber (ZStV) vor, dass ein Arzt den Tod feststellt und eine Todesfallbescheinigung ausstellt – dabei geht man davon aus, dass der Arzt oder die Angehörigen die verstorbene Person identifizieren kann, respektive gekannt hat. Ist dies nicht der Fall, wird eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörde angeordnet. Man spricht dann auch von Forensischen Verfahren zur Identifikation einer unbekannten Person. Die Spezialisten arbeiten nach folgenden, methodischen Prinzipien: Erfassen der Effekten, der äusseren Signalementen, der inneren Merkmale sowie des Zahnstatus. Des Weiteren kommen Bildvergleiche und molekulargenetische Datenvergleiche zum Tragen.


Warum ist das wichtig?

Erst wenn die Identität einer Person eindeutig und zweifelsfrei festgestellt werden konnte, wird der Tod bestätigt und gilt damit als rechtskräftig. Bei diesem Prozedere geht es darum, ein allfälliges Verbrechen auszuschliessen oder aufzudecken und den Angehörigen Klarheit zu verschaffen. Oft kommen diese Verfahren aber auch bei grossen Schadensereignissen (Unfällen, Erdbeben, Unglücksfälle, etc.) zum Einsatz, wo viele Opfer zu beklagen sind. Sobald der Tod bescheinigt wurde, geht es um die Nachlassregelung und um allfällige Versicherungsansprüche und da möchte man doch Klarheit haben.


Legalinspektion

Eine Legalinspektion ist der Fachausdruck für die Leichenschau. Damit gemeint ist die Untersuchung der Todesursache durch einen Amtsarzt bei aussergewöhnlichen Todesfällen. Dabei übernehmen speziell ausgebildete Allgemeinärzte oder Hausärzte eine Amtsersatzfunktion, welche die Arbeit von Amtsärzten und deren ärztlichen Mitarbeitern übernehmen. Der Einsatz ist kantonal unterschiedlich geregelt.


Bei einer Legalsinspektion ist die Polizei und in einigen Fällen der zuständige Staatsanwalt anwesend. Dieser entscheidet auch das weitere Vorgehen, kann eine Autopsie oder forensische Untersuchungen und Analysen anordnen und nach Abschluss den Leichnam zur Bestattung freigeben.


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